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Bemerkungen und Ergänzungen zum Bericht: "Probleme mit dem australischen Zoll"

von Jörg Barczynski, SY "Trudel"
E-Mail:

Der Bericht über den australischen Zoll im April-Heft sollte meiner Meinung nach ergänzt werden.

Es wäre schade, wenn Segler nur wegen der Behandlung durch den australischen Zoll (Trans-Ocean, April-Heft) auf eine Reise nach Australien verzichten würden. Das Land ist schön, besonders das Segelrevier an der Ostküste, die Menschen sind nett und selbst der australische Zoll ist eigentlich nicht zum Fürchten. Was Jim und Dorothy Manzari mit ihrer Yacht "Oceanus" beim Anlaufen der australischen Küste erlebt haben, ist nämlich ein Sonderfall.

Sie selbst haben kürzlich in einer australischen Segler-Zeitschrift ihren Fall ausführlich dargestellt. Dabei bestreiten sie keineswegs, dass es das Recht jedes souveränen Staates ist, seine Grenzen zu überwachen und dabei auch festzulegen, wie dies geschehen soll. Bedenkt man, dass Australien ähnliche Probleme mit illegaler Einwanderung hat wie die südeuropäischen Staaten, dann wird vielleicht verständlich, dass dieses Land strenge Regeln für die Einreise über See aufgestellt hat.

Unter anderem hat Australien vor einiger Zeit eine 96-Stunden-Vorankündigung gesetzlich festgelegt. Der Zoll hat diese Vorschrift, die klar und unmißverständlich ist, umzusetzen. Interpretations-Spielräume hat er nicht und es wäre auch schlimm, wenn Zollbeamte Gesetze nach Lust und Laune auslegen dürften. "Let us know you are coming" lautet die offizielle Botschaft des australischen Zolls, was ja immerhin auch schon ausdrückt, dass man kommen darf, also willkommen ist.

Jim und Dorothy haben gegen diese Vorschrift verstoßen. Das Besondere an ihrem Fall ist -auch aus ihrer eigenen Sicht- dass sie vor der Abreise aus Neukaledonien in Noumea im australischen Konsulat waren, sich nach den Einreisevorschriften erkundigt haben und offensichtlich eine falsche Auskunft erhalten haben. Man gab ihnen ein Papier, in dem die 96-Stunden-Frist nicht enthalten war, also ein veraltetes Papier. Aber woher hätten die beiden das wissen sollen?

Der Prozess, den sie jetzt führen, geht im Kern darum, ob ein Segler, der eine offizielle Auskunft einholt, sich darauf verlassen darf, dass eine Abteilung des australischen Außenministeriums, nämlich das Konsulat in Noumea, ihm den aktuellen Stand mitteilt. Erfreulicherweise haben die beiden die falsche Auskunft schriftlich, so dass sie den Hergang beweisen können. Dennoch haben sie ihren Prozess in erster Instanz verloren, - für mich unverständlich! Ich kann die beiden für ihre Zähigkeit nur bewundern und ich bin optimistisch, dass sie in der Revisionsinstanz siegen werden.

Wie aber sollen nun die Segler in der Praxis mit der neuen Vorschrift umgehen? Es ist ziemlich einfach! Wir haben vor unserem Auslaufen aus Whangarei/Neuseeland per email ("yachtreport@customs.gov.au") den australischen Zoll informiert, dass wir nach Bundaberg an der australischen Ostküste auslaufen und wann wir in etwa ankommen werden. Entsprechend der neuen Vorschrift haben wir den Namen des Schiffes, die Daten der Crew (Namen,Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer), die letzten vier angelaufenen Häfen, sowie die Fragen nach Tieren, Krankheiten und Waffen beantwortet. Wer keine email von Bord versenden kann, kann dies auch aus jedem Internetcafe senden. Kurze Zeit später erhielten wir eine automatisierte Antwort, sozusagen die Bestätigung unserer Anmeldung.

Bei der Ankunft in Bundaberg ging dann alles sehr höflich, schnell und professionell. Wir waren erwartet worden, hatten über UKW die Anweisung erhalten, in der Nähe der Quarantäne-Boje zu ankern, wurden morgens an den Quarantänesteg gerufen und abgefertigt. Nach einer halben Stunde waren Zoll und Immigration erledigt. Die beiden Beamten ließen noch ein paar Informationsbroschüren da, zeigten uns, wo wir in ein paar Tagen unser Cruising-permit würden abholen können (gibt es gratis!) und wünschten uns einen angenehmen Aufenthalt in Australien. Die Quarantänebeamtin kam etwas später, war genauso freundlich, nahm Eier, lose Gewürzkörner, sowie frisches Obst und Gemüse mit (war kaum noch vorhanden), untersuchte unsere Fleischdosen-Vorräte (nichts aus Ländern mit Maul- und Klauenseuche oder BSE darf eingeführt werden!) und verabschiedete sich wieder. Sie erschien uns weniger streng als ihre neuseeländischen Kollegen einige Monate zuvor.

Auf zwei Dinge wurden wir noch aufmerksam gemacht: 1. Damit nicht durch Schiffsrümpfe unwillkommene Tierchen eingeschleppt werden, müssen Yachten demnächst "sauber" in Australien ankommen, das heißt ohne Bewuchs und mit einem nicht allzu alten Antifouling versehen. Am besten sollte man die Rechnung vom letzten Antifouling-Kauf aufbewahren. 2. Ausländische Yachten müssen sich in allen größeren Orten beim Zoll melden, so wie das auch in den USA, in Kuba und in Fidji Vorschrift ist.

Wir haben das inzwischen mehrfach gemacht. Die Zollbüros waren entweder direkt im Yachthafen oder in der Nähe, die Beamten freundlich und die Anmeldung kurz und problemlos. "Enjoy your stay!" Und das -denke ich- sollte man in Australien auch tun! Der Fall von Jim und Dorothy ist übel gelaufen, aber er ist eben doch nicht symptomatisch.



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Letzte Änderung / Last change: Dienstag, 22. Mai 2007