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Bundespolizei - Ihr kompetenter Ansprechpartner für maritime Sicherheit -weltweit-
Info und Kontakt
Auf unserer Homepage ist unter www.bundespolizeiamt-see.de eine Information über weltweite Piraterie eingestellt. Diese Informationsseite kann jederzeit durch aktuelle Berichte ergänzt werden.

In Notfällen können sie uns verständigen. Wir leiten Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weiter, um Ihnen zu helfen. Die zuständige Bundespolizeibehörde ist per e-mail unter bpolamtsee.neustadt@polizei.bund.de
und unter der Tel. Nr. (0049) 04561 4071 114 erreichbar.


Handelsschiffer und Hochseesegler unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland sind weltweit auf Reisen ( über 200 Yachten ). Die einen für den Kommerz und die Anderen, um die Welt auf eigenem Kiel kennen zu lernen. Auch wenn dadurch das eigentliche Staatsgebiet der Bundesrepublik verlassen wurde, befinden sich diese Schiffe und die Menschen auf diesen Schiffen nicht im rechtsfreien Raum. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt über den territorialen Geltungsbereich hinaus.

Nach dem Flaggenprinzip gelten Schiffe unter deutscher Flagge als schwimmende Gebietsteile der Bundesrepublik Deutschland. Gem. § 4 STGB gilt das deutsche Strafrecht – unabhängig vom Recht des Tatortes - für Taten, die auf einem deutschen Schiff begangen werden. Somit ist sichergestellt, dass Jeder der sich auf einem deutschen Schiff befindet, überall deutschen Strafrechtschutz beanspruchen kann. Dies gilt auch in ausländischen Hoheitsgewässern und Häfen. Die erforderliche Ermittlungsarbeit (z. B. schwerer Seeunfall einer Yacht mit Todesfolge, vermisster deutscher Segler im Roten Meer) wird u. a. von der Bundespolizei als Bundespolizeibehörde wahrgenommen.

Die bekannteste klassische Aufgabe der Bundespolizei ist der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes durch Überwachung und Kontrollen des Personenverkehrs an den Land- und Seegrenzen sowie auf den Flughäfen. Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Aufgaben wie z. B. die Strafverfolgung in besonderen Fällen. Hierbei handelt es sich u. a. um Strafverfolgungsmaßnahmen auf See außerhalb des deutschen Küstenmeeres.

Die Zuständigkeit für die Ermittlungen der Bundespolizei im Rahmen der Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung und dem Bundespolizeigesetz. Somit besteht ein rechtlicher Auftrag für die Bundespolizei zur Ermittlung und zur Strafverfolgung für die zuständige Staatsanwaltschaft. Aufgrund ihres besonderen Auftrages, insbesondere an den Außengrenzen, verfügt die Bundespolizei über vielfältige Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit. Bei Tatorten in weit entfernten Seegebieten wird die Ermittlungsarbeit durch die Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Länder oder der deutschen diplomatischen Vertretungen unterstützt.



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Letzte Änderung / Last change: Freitag, 31. August 2007