Aus gegessenem Anlass möchte ich dringend auf die nachfolgend beschriebene Regelungen aufmerksam machen.
Sie sind nicht neu, es wird in verschiedenen Publikationen einschliesslich der Merkblätter und Aushänge der Marinas darauf hingewiesen, jedoch werde ich immer wieder damit konfrontiert, dass die Regelungen nicht bekannt sind, nicht verstanden oder schlichtweg ignoriert werden.
Die Behörden in Trinidad und Tobago haben bereits zur Durchsetzung dieser
Vorschriften empfindliche Geldstrafen vorgesehen und diese in Einzelfällen auch ausgesprochen.
- Nach dem Einklarieren von See her ist die gesamte Bootsbesatzung so
lange “Bootsbesatzung“, bis sie entweder auf dem Seeweg wieder das Land verlässt, oder sich erneut bei der Einwanderungsbehörde meldet, um das Abmustern dokumentieren zu lassen..
- Dieser Gang ist unumgänglich notwendig, wenn man das Land. auf dem
Luftweg verlassen will, und das Boot z.B. im Trockenlager in Trinidad verbleibt, oder auch nur ein Teil der Besatzung abmustert.
Es ist also nicht genug, dass man einklariert und dann zum Flughafen fährt, um abzureisen !
- Bei der Einreise per Flugzeug ist diese Prozedur entsprechend, nur in umgekehrter Richtung durchzuführen.
- Also Einreise als „Landtourist“ am Flughafen, danach Gang zum Einwanderungsposten in Chaguaramas, dort Änderung des Status auf „Bootsbesatzung“, dann später vor Ausreise auf dem Seeweg ausklarieren der Bootsbesatzung.
- Diese Meldungen beim Einwanderungsbüro in Chaguaramas haben verzugslos,
jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eintreten der Statusänderung zu erfolgen.
Ich empfehle dringend, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten und auch mitreisende Besatzungsmitglieder zu informieren und auf die Dringlichkeit hinzuweisen.
Fahrten zwischen Trinidad und Tobago
- Des weiteren wird verlangt, dass bei Fahrten zwischen den beiden Schwesterinseln, sowie zwischen den Gebieten Scarborough und Charlotteville (beide auf Tobago), jeweils vor Abfahrt und nach Ankunft beim zuständigen Zollposten Meldung gemacht wird.
- Dort wird in das Zollformular ein entsprechender Vermerk gemacht sowie
ein Eintrag ins Dienstbuch des Zollpostens vorgenommen.
Dieser Vorgang ist gebührenfrei und kann jederzeit auch ausserhalb der normalen Dienststunden ohne Entrichtung einer Überstundengebühr durchgeführt werden.
Verspätete oder überhaupt nicht durchgeführte Meldungen können mit einer Geldstrafe von TT$ 4000.- (US$ 650.-) geahndet werden, was in letzter Zeit auch tatsächlich vereinzelt passiert ist.
Also auch hier gilt, bitte halten Sie in Ihrem eigenen Interesse die vorgenannten
Vorschriften unbedingt ein.
Einen schönen Aufenthalt in Trinidad und Tobago
wünscht Ihnen Ihr
Andreas „Andy“ Kretzschmar
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