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Behördenwillkür auch beim Zoll in Deutschland

von Ilse und Uli Hering, SY "Nadine"
E-Mail: hering1233@compuserve.de

Vom deutschen Zollkommissariat Ostsee erhielten wir am Winterliegeplatz unseres Schiffes in Lübeck einen überfallartigen Besuch eines Zollschiffshauptsekretärs und seines Gehilfen - was noch keinen Anlass zur Kritik darstellt, da "verdachtsunabhängige und routinemäßige Kontrolle" legitim ist.

Doch der etwa 4-stündige Besuch endete mit der Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Zollvergehen. Wir hatten auf der Rückfahrt unserer Sommerreise 2006 in Mandal in Südnorwegen an einer der dort üblichen Wassertankstellen den für Schiffe zugelassenen Dieselkraftstoff, der trotz 25% MwSt. etwas preiswerter als PKW-Diesel ist, getankt, waren nach Deutschland gesegelt und hatten im Winter den Tank mit deutschem PKW-Diesel von der Straßentankstelle aufgefüllt.

Der norwegische Dieselkraftstoff für Wasserfahrzeuge ist gelb-grün gefärbt.

Dies haben wir dem Zollbeamten gezeigt, als er eine Probe aus unserem Dieseltank entnahm. Bei dieser Entnahme benutzte er einen Schlauch, der noch Reste einer roten Flüssigkeit - vermutlich Heizöl - enthielt, das auch auf den Boden der Bilge lief. Wodurch auch immer färbte sich die Probe im Kontrollglas rot, und der Zollschiffshauptsekretär begann mit der Eröffnung des Strafverfahrens unter Androhung der zwangsweisen Tankentleerung - auf unsere Kosten versteht sich.

Auch auf unsere Kosten - wurde behauptet - wurden weitere Proben abgefüllt, um sie in Hamburg chemisch untersuchen zu lassen. Um Fassung ringend, haben wir beteuert, dass wir die Tankbelege der öffentlichen Schiffstankstelle vorweisen können, an der Eröffnung des Strafverfahrens mit gewaltigem Papieraufwand führte kein Weg vorbei. Naheliegend war jetzt die Frage, wie sich ein Schiffsführer denn zu verhalten habe, um dem deutschen Gesetz Genüge zu tun. Halbwegs nachvollziehbar war noch die Antwort, bei Einreise nach Deutschland Kraftstoff nachzuverzollen.

Aber diese Antwort widerrief der Zollschiffshauptsekretär und behauptete: "Sie dürfen gefärbten Kraftstoff in Deutschland nicht einführen." Da an norwegischen Wasser-Tankstellen aber kein ungefärbter Kraftstoff erhältlich ist, fragte ich, ob ich den Tankinhalt vor Erreichen des Deutschen Hoheitsgebiets ins Meer entleeren solle. Dies wurde verneint.

Auf die Frage nach der Alternative erhielten wir eine Antwort, die uns den Eindruck vermittelte, Zuschauer einer Realsatire zu sein: "Fahren Sie an der Staatsgrenze so lange im Kreis, bis der Tank leer ist!" Das verschlug uns so sehr die Sprache, dass wir nicht mehr fragen konnten, was der Schiffsführer eines Motorbootes denn nach diesem Akt machen soll.

Auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde erhielten wir erst eine Antwort, nachdem diese zum zweiten Mal und per Einschreiben abgeschickt worden war: "Ein persönliches Fehlverhalten des Beamten, welches im Rahmen der Dienstaufsicht zu rügen wäre, liegt nicht vor."

Gespannt harren wir der Fortsetzung dieser Szenen aus einem Tollhaus.



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Letzte Änderung / Last change: Freitag, 27. April 2007